Die Landwirtschaft ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Umwelt angewiesen. Sei es in Form von belebten, gut durchlüfteten Böden, einer reichen Insektenfauna, um u. a. eine ausreichende Bestäubungsleistung zu gewährleisten oder in Form von sauberem Oberflächen- und Trinkwasser für die eigenen Ansprüche. Die Verwendung von Pflanzenschutzmittel birgt potenzielle Umweltrisiken, die vor dem Einsatz sorgfältig bewertet und im Hinblick auf den Schutz der Kulturpflanzen abgewogen werden müssen. Grundsätzlich gilt in der Schweizer Landwirtschaft: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.Betriebe sind zudem verpflichtet, sich an die «gute fachliche Praxis» gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung (Art. 61) zu halten. Die konsequente Umsetzung der guten fachlichen Praxis kann die Belastung der Umwelt deutlich reduzieren, sei es Gewässerschutz, Biodiversität oder die Bodenqualität.